Technologie im Alltag

Finanzierung und Förderung der Solaranlage

Die Energiewende ist an vielen Punkten im alltäglichen Leben zu erkennen. Viele Hausbesitzer sprechen jedoch nicht nur davon, denn diese nehmen mit einer eigenen Solaranlage an diesem Prozess aktiv teil. Doch eine Photovoltaikanlage ist in der Anschaffung durchaus kostspielig, weshalb es gilt, sich über die Finanzierung und Förderung zu informieren. Die Wende im Energiesektor spielt dabei dem Hausbesitzer in die Karten, denn alternative Energiequellen werden sehr gut gefördert.

Solarkredite als Möglichkeit der Finanzierung einer Solaranlage

Die durchaus hohen Anschaffungskosten einer Solaranlage müssen durch den Hausbesitzer erst einmal vorgeschossen und getragen werden. Bei der Suche nach einer Möglichkeit der Finanzierung sollte der Blick auf den so genannten Solarkredit gerichtet werden. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit der Fremdfinanzierung, welche der Anschaffung einer Photovoltaikanlage zugeführt werden muss. Vergeben werden diese Kredite durch die KfW, welche als Anstalt des öffentlichen Rechts durch die Bundesregierung hierfür eingesetzt wird.

Der Solarkredit bietet für den Kreditnehmer interessante Vorteile. Zum Beispiel können zu Beginn tilgungsfreie Anfangsjahre in Anspruch genommen werden, so dass im ersten bis zum dritten Jahr keine Kreditraten beglichen werden müssen. Ebenfalls ein Pluspunkt ist, dass dieser spezielle Kredit der KfW, welcher im Übrigen über die eigene Hausbank beantragt wird, die gesamte Anfangsinvestition in eine Photovoltaikanlage abdeckt und somit kein Eigenkapitel notwendig ist.

Einnahmen durch die Eigenverbrauchsvergütung

Eine Anlage für Solarstrom erzeugt mehr Energie, als ein Haushalt selbst benötigt. Doch nicht nur der in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Strom zahlt sich in barer Münze aus, denn durch die Eigenverbrauchsvergütung erhalten Besitzer einer Photovoltaikanlage eine entsprechende Vergütung durch den Staat. Eingeführt wurde diese Regelung im Jahr 2009. Seit diesem Zeitpunkt wird für den selbst produzierten und verbrauchten Strom eine Vergütung bezahlt, welche jedoch geringer als die Einspeisevergütung ausfällt. Diese Regelung kann aktuell von Besitzern einer Photovoltaikanlage genutzt werden, welche bis zum Jahreswechsel 2012/2013 installiert wurde.

Refinanzierung über durch das Erneuerbare Energien Gesetz

Im Jahr 2000 wurde das Erneuerbare Energien Gesetz verabschiedet und festgelegt. Für Hausbesitzer ist diese gesetzliche Regelung sehr wichtig, denn hiermit wurde durch den Deutschen Staat die Möglichkeit der Einspeisevergütung festgesetzt. Dies bedeutet, dass der Preis für eine Kilowattstunde Strom definiert wurde, welche dem Hausbesitzer bezahlt wird, wenn dieser den erzeugten Solarstrom in das Stromnetz einspeist.

Der aktuell durch den Gesetzgeber festgesetzte Preis bei der Energieeinspeisung beträgt zwischen 9,96 und 11,47 Cent je Kilowattstunde, wenngleich die jeweilige Höhe der Vergütung vom Anlagentyp und dessen Größe abhängig ist. Handelt es sich um eine Photovoltaikanlage, welche vor September 2017 installiert wurde, beträgt die Spanne 10,61 bis 12,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde.

Eine Solaranlage bringt in ihrer Anschaffung einiges an Kosten mit sich. Durch ein geschicktes Nutzen der Möglichkeiten im Bereich Finanzierung und Förderung, kann sich diese Installation jedoch sehr schnell rechnen.


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